Satzung des VfB-Fanclubs

Bravehearts Bualich

§1 Name, Sitz und Gründungstag

Der Fanclub führt den Namen Bravehearts Bualich, hat seinen Sitz in Neubulach und wurde am 10. April 2004 gegründet.

§2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Fanclubs ist die Fußballsaison vom 01.07. bis 30.06. des nächsten Jahres. Der Dachverband “ VfB-Anhängerverband Stuttgart e.V. “ hat als Geschäftsjahr das Kalenderjahr.

§3 Zweck des Vereins

  1. Sinn und Zweck des Fanclubs ist die Unterstützung des VfB Stuttgart bei Heim- und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Verein ist politisch neutral und hat keine rechts- oder linksextremen Inhalte.
  2. Es wird versucht, daß in jeder Fußballsaison 1 internationales Auswärtsspiel des VfB Stuttgart oder der deutschen Fußball-Nationalmannschaft besucht wird.

§4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Über eine Aufnahme, die schriftlich eingereicht werden muß, entscheiden bei der Hauptversammlung die anwesenden Clubmitglieder mit einfacher Mehrheit.
    Vordrucke für eine Aufnahme / einen Austritt sind bei den Vorstandsmitgliedern erhältlich.
  2. Jedes Mitglied muß sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.
    Eine gesonderte Erklärung jedes einzelnen Mitgliedes ist nicht erforderlich, da sich mit dem Beitritt zum Fanclub jedes Mitglied dazu automatisch bekennt.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
  4. Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Bei Austritt steht einem Mitglied kein Anspruch am Vereinsvermögen zu.
  5. Der Ausschluss erfolgt:
    1. bei grobem oder wiederholten Verstoß gegen die Satzung oder Interessen des Vereins.
    2. Bei Nichtbezahlen des Jahresbeitrages.
  6. Über einen zu erfolgenden Ausschluss entscheiden die Clubmitglieder nach Anhörung des auszuschließenden Mitgliedes.
  7. Eine passive Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

§5 Jahresbeitrag

  1. Der Club erhebt einen Jahresbeitrag von 30 € für Clubmitglieder.
  2. Im Jahresbeitrag für den Fanclub ist die zu leistende Abgabe pro Mitglied an den Dachverband enthalten.

§6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorstand und dem 2. Vorstand. Beide Vorstände sind befugt, den Club auch einzeln zu vertreten.

§7 Wahl der Funktionäre

  1. Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren in offener Abstimmung gewählt.
  2. Die Mitgliederversammlung wählt den Kassenwart und den Schriftführer für die Dauer von zwei Jahren in offener Abstimmung.
  3. Eine Person darf nicht mehrere Funktionen besetzen.
  4. Für die Wahl ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder nötig.
  5. Scheidet ein Funktionär aus seinem Amt aus, so ist, soweit binnen 6 Wochen keine ordentliche Mitgliederversammlung stattfindet, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
    Hierbei muss ein Nachfolger gewählt werden.
  6. Ein Funktionär darf nur eine Funktion ausüben.

§8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder drei Wochen vorher schriftlich zu informieren. Auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse und Änderungen sind gültig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend sind und mehr als die Hälfte der Anwesenden zustimmen.
Eine Satzungsänderung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

§9 Clubtreffen

Die Clubtreffen finden Viertel Jährlich statt. Ort und Termin werden im Vormonatstreffen bekannt gegeben.

§10 Vereinsauflösung

Die Auflösung des Clubs erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei Dreiviertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung des Clubs stimmen müssen. Bei Auflösung des Clubs wird das gesamte Vermögen einem wohltätigen Zweck gespendet.

 


Neubulach, den 7. August 2016

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Unterschrift des Vorstandes